Neuer thailändischer E-Pass
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Der thailändische E-Pass
Seit 1.August gibt es für Thais nur noch den neuen E-Pass. Leider muß der neue Pass persönlich beantragt werden.
Dies bedeutet, daß man entweder nach Berlin oder nach Frankfurt zum Generalkonsulat muß, um den Pass zu beantragen. Zudem ist es notwendig vorher telefonisch einen Termin mit dem Konsulat zu vereinbaren.
Wenigstens ist es möglich, einen frankierten Rückumschlag abzugeben, um sich den neuen Pass nach
Austellung zuschicken zu lassen.

Bei Thailänderinnen die mit einem deutschen Mann verheiratet sind gibt es ein weiteres Problem.
Für den neuen Pass, wird ein aktueller thailändischer Hausregisterauszug gefordert. Die Namensänderung
nach der Heirat muß in dem Hausregisterauszug eingetragen sein. Wer also nach der Hochzeit in Thailand
Urlaub macht, sollte auf jeden Fall dort gleich den Hausregisterauszug auf den neuesten Stand bringen.
Denn die Aktualisierung von Deutschland aus, ist eine teure und zeitaufwendige Variante.

- Zuerst muß eine internationale Heiratsurkunde vom Standesamt ausgestellt werden.
- Diese muß dann vom zuständigen Regierungspräsidium beglaubigt werden. ca. 22,-Euro
- Dann ist eine Übersetzung der Urkunde in’s Thai notwendig ca. 20-30 Euro
- Jetzt wird eine Vollmacht benötigt, damit ein Angehöriger in Thailand das Hausregister ändern lassen kann.
  Diese Vollmacht muß persönlich bei dem thailändischen Generalkonsulat ausgefüllt werden.
  Dies kann aber ohne terminabsprache erfolgen.

Weiter bin ich im Moment auch noch nicht, aber ich werde euch auf dem laufenden halten.